Ratgeber

Einkommensteuererklärung für EPUs in Österreich: Was du vorbereiten solltest

Ein praxisnaher Überblick zu Abgabepflicht, FinanzOnline, Formularen und typischen Fehlern – keine Steuerberatung, aber eine solide Orientierung.

Stand: Mai 2026 Lesezeit: ca. 5 Min. Österreich
Kurze Antwort: Als EPU mit Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit bist du in Österreich grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Formular E1 + Beilage E1a) verpflichtet, sobald dein Gesamteinkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt oder du von der Abgabenbehörde dazu aufgefordert wirst.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Für EPUs (Einpersonenunternehmen), Selbstständige und Gewerbetreibende gilt: Wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielt, ist nach § 42 EStG grundsätzlich zur Abgabe verpflichtet, wenn das Einkommen im Kalenderjahr mehr als 11.000 € (Veranlagungsfreibetrag 2025) beträgt oder wenn die Finanzbehörde zur Abgabe auffordert.

Auch bei niedrigerem Einkommen kann eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein – etwa wenn du Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchtest.

Hinweis: Freibeträge und Grenzen werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst. Prüfe aktuelle Werte auf bmf.gv.at oder direkt in FinanzOnline.

Wie funktioniert FinanzOnline?

FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) ist das offizielle Online-Portal der österreichischen Finanzverwaltung. Dort gibst du deine Steuererklärung ab, kannst Bescheide abrufen und mit dem Finanzamt kommunizieren.

Für die Registrierung benötigst du deinen Zugangscode (erhältlich per Post vom Finanzamt oder per Bürgerkarte/Handy-Signatur). Der Zugang zu FinanzOnline bleibt ausschließlich bei dir – scantax fordert diesen weder an noch benötigt es ihn.

Welche Formulare brauche ich?

Die Einkommensteuererklärung besteht aus mehreren Teilen:

  • E1 – Hauptformular für die Einkommensteuererklärung (jede natürliche Person)
  • E1a – Beilage für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  • E1a-K – Vereinfachte Beilage für Kleinunternehmer (bis zur USt-Grenze, ohne Umsatzsteuer-Option)

Welche Beilage in deinem Fall passt, hängt von deiner konkreten Steuersituation ab. scantax bereitet die Kennzahlen für die E1a-Beilage vor – die finale Einordnung muss dein Steuerberater bestätigen.

Welche Belege brauchst du?

Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E1a) erfasst du laufend alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Typische Belege:

  • Ausgangsrechnungen (was du in Rechnung gestellt hast)
  • Eingangsrechnungen (Büromaterial, Software, Miete, Versicherungen, …)
  • Kassenbons für Kleinbeträge
  • Fahrtkosten-Nachweise (Fahrtenbuch oder pauschale Kilometergelder)
  • Bankauszüge als Ergänzung
Praxistipp: Belege laufend erfassen – nicht alles auf den Jänner des Folgejahres verschieben. Wer monatlich 15 Minuten investiert, spart am Jahresende Stunden.

Fristen – ein grober Überblick

Die Fristen für die Einkommensteuererklärung hängen davon ab, ob du die Erklärung selbst (Papiererklärung oder FinanzOnline) oder über einen Steuerberater einreichst. Grundsätzlich gilt:

  • FinanzOnline: 30. Juni des Folgejahres (z.B. für 2025 → 30.06.2026)
  • Steuerberater: Verlängerter Termin über Quotenregelung, in der Regel bis März/April des übernächsten Jahres
Fristen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern. Aktuelle Termine auf bmf.gv.at prüfen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler bei EPUs

  • Belege vergessen: Besonders digitale Rechnungen (z.B. AWS, Adobe, Softwarelizenzen) gehen im Postfach unter.
  • Privatausgaben als Betriebsausgaben: Nur betrieblich veranlasste Ausgaben sind absetzbar.
  • Falsches Datum: Beim Zu- und Abflussprinzip gilt das Datum der tatsächlichen Zahlung, nicht das Rechnungsdatum.
  • Doppelerfassung: Belegnummer bereits erfasst? scantax erkennt Duplikate automatisch.
  • Kennzahlen-Verwechslung: KZ 9230 (Einnahmen) und KZ 9110 (Ausgaben) sind nicht dasselbe wie Erlöse und Kosten im buchhalterischen Sinn.
Disclaimer: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze ändern sich – prüfe alle Angaben auf Aktualität oder wende dich an einen Steuerberater. Stand: Mai 2026.