Ratgeber

Einkommensteuererklärung für EPUs in Österreich: Was du vorbereiten solltest

Ein praxisnaher Überblick zu Abgabepflicht, FinanzOnline, Formularen und typischen Fehlern – keine Steuerberatung, aber eine solide Orientierung.

Stand: September 2026 Lesezeit: ca. 5 Min. Österreich
Kurze Antwort: Als EPU mit Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit musst du in Österreich eine Einkommensteuererklärung (Formular E1 mit Beilage E1a oder E1a-K) abgeben, sobald dein Einkommen die steuerfreie erste Tarifstufe übersteigt oder das Finanzamt dich dazu auffordert.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Für EPUs (Einpersonenunternehmen), Selbstständige und Gewerbetreibende gilt: Wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielt, ist nach § 42 EStG zur Abgabe verpflichtet, wenn das Einkommen im Kalenderjahr die steuerfreie erste Tarifstufe übersteigt (2025: 13.308 €, 2026: 13.539 €) oder wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert.

Hast du daneben ein Dienstverhältnis mit Lohnsteuerabzug, gilt eine andere Grenze: Dann besteht eine Pflicht zur Veranlagung bereits, wenn deine übrigen Einkünfte mehr als 730 € im Jahr betragen (§ 41 EStG).

Auch bei niedrigerem Einkommen kann eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein – etwa wenn du Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchtest.

Hinweis: Freibeträge und Grenzen werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst. Prüfe aktuelle Werte auf bmf.gv.at oder direkt in FinanzOnline.

Wie funktioniert FinanzOnline?

FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) ist das offizielle Online-Portal der österreichischen Finanzverwaltung. Dort gibst du deine Steuererklärung ab, kannst Bescheide abrufen und mit dem Finanzamt kommunizieren.

Für die Registrierung benötigst du deinen Zugangscode (erhältlich per Post vom Finanzamt) oder meldest dich mit ID Austria an. Der Zugang zu FinanzOnline bleibt ausschließlich bei dir – scantax fordert diesen weder an noch benötigt es ihn.

Welche Formulare brauche ich?

Die Einkommensteuererklärung besteht aus mehreren Teilen:

  • E1 – Hauptformular für die Einkommensteuererklärung (jede natürliche Person)
  • E1a – Beilage für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  • E1a-K – Vereinfachte Beilage, die statt der E1a verwendet werden kann, vor allem bei der Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a EStG)

Welche Beilage in deinem Fall passt, hängt von deiner konkreten Steuersituation ab. scantax bereitet die Kennzahlen für die E1a-Beilage vor – die finale Einordnung muss dein Steuerberater bestätigen.

Welche Belege brauchst du?

Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E1a) erfasst du laufend alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Typische Belege:

  • Ausgangsrechnungen (was du in Rechnung gestellt hast)
  • Eingangsrechnungen (Büromaterial, Software, Miete, Versicherungen, …)
  • Kassenbons für Kleinbeträge
  • Fahrtkosten-Nachweise (Fahrtenbuch oder pauschale Kilometergelder)
  • Bankauszüge als Ergänzung
Praxistipp: Belege laufend erfassen – nicht alles auf den Jänner des Folgejahres verschieben. Wer monatlich 15 Minuten investiert, spart am Jahresende Stunden.

Fristen – ein grober Überblick

Die Fristen für die Einkommensteuererklärung hängen davon ab, ob du die Erklärung selbst (Papiererklärung oder FinanzOnline) oder über einen Steuerberater einreichst. Grundsätzlich gilt:

  • Papierformular: 30. April des Folgejahres
  • FinanzOnline: 30. Juni des Folgejahres (z.B. für 2025 → 30.06.2026)
  • Steuerberater: Verlängerter Termin über Quotenregelung, in der Regel bis März/April des übernächsten Jahres
Fristen sind gesetzlich geregelt und können sich ändern. Aktuelle Termine auf bmf.gv.at prüfen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler bei EPUs

  • Belege vergessen: Besonders digitale Rechnungen (z.B. AWS, Adobe, Softwarelizenzen) gehen im Postfach unter.
  • Privatausgaben als Betriebsausgaben: Nur betrieblich veranlasste Ausgaben sind absetzbar.
  • Falsches Datum: Beim Zu- und Abflussprinzip gilt das Datum der tatsächlichen Zahlung, nicht das Rechnungsdatum.
  • Doppelerfassung: Belegnummer bereits erfasst? scantax erkennt Duplikate automatisch.
  • Kennzahlen falsch zugeordnet: KZ 9230 (übrige Betriebsausgaben) ist nur der Sammelposten. Waren (KZ 9100), Fremdleistungen (KZ 9110), AfA (KZ 9130) oder Fahrtkosten (KZ 9160) gehören in ihre eigenen Kennzahlen.
Disclaimer: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze ändern sich – prüfe alle Angaben auf Aktualität oder wende dich an einen Steuerberater. Stand: September 2026.