Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmer, deren Jahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, von der Pflicht, Umsatzsteuer zu verrechnen und abzuführen. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und haben im Gegenzug auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Das bedeutet: Du verrechnest deinen Kunden den Nettobetrag – keine 20 %, keine 10 % Umsatzsteuer auf der Rechnung. Und du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst bei Einkäufen zahlst, nicht zurückfordern.
Was ist die Grenze in 2026?
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde die Kleinunternehmergrenze in Österreich von 35.000 € auf 55.000 € Nettoumsatz (ohne USt) angehoben – rückwirkend für Umsätze ab dem Veranlagungsjahr 2025. Für 2026 gilt demnach ebenfalls die Grenze von 55.000 €.
Zusätzlich gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung (§ 6a UStG), die seit 2025 grenzüberschreitende Nutzung ermöglicht. Diese hat eigene Voraussetzungen und Meldepflichten.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Überschreitest du im laufenden Jahr die 55.000-€-Grenze, verlierst du die Steuerbefreiung mit Wirkung ab diesem Kalenderjahr – nicht erst im Folgejahr. Du musst dann für alle Umsätze des Jahres Umsatzsteuer abführen, auch für jene vor der Überschreitung.
Es gibt jedoch eine einmalige Toleranzregelung: Bei einmaliger Überschreitung um nicht mehr als 10 % innerhalb von 5 Jahren bleibt die Befreiung noch bestehen. Diese Regelung gilt nicht dauerhaft – bei wiederholter Überschreitung entfällt sie.
Kleinunternehmergrenze ≠ Einkommensteuer-Freigrenze
Ein häufiges Missverständnis: Die Kleinunternehmergrenze (55.000 €) ist eine umsatzsteuerliche Grenze. Sie hat nichts mit der Einkommensteuer-Freigrenze (Grundfreibetrag ca. 11.000 €) zu tun.
- Du kannst Kleinunternehmer (USt-befreit) sein und trotzdem Einkommensteuer zahlen müssen.
- Du kannst USt-pflichtig sein und trotzdem wenig oder keine Einkommensteuer zahlen.
- Beide Steuern sind völlig unabhängig voneinander zu betrachten.
Wie hilft scantax dabei?
Im Laufenden Überblick siehst du deine Einnahmen laufend – so erkennst du frühzeitig, ob du dich der Kleinunternehmergrenze näherst. scantax differenziert bei der Belegerfassung zwischen Kleinunternehmer-Umsätzen (0 % USt) und regulären Umsätzen (10/20 %), was für die korrekte E1a-Kennzahl-Zuweisung wichtig ist.
Quellen & weiterführende Links
- § 6 UStG – Umsatzsteuergesetz (RIS)
- BMF – Kleinunternehmerregelung
- WKO – Kleinunternehmerregelung
- Abgabenänderungsgesetz 2024 (BGBl I Nr. 113/2024) – Erhöhung auf 55.000 €