Ratgeber · Aktuell 2026

Kleinunternehmergrenze 2026: Was EPUs im Blick behalten sollten

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer – nicht die Einkommensteuer. Was die Grenze ist, was bei Überschreiten passiert und was sich ab 2025/2026 geändert hat.

Stand: Mai 2026 Lesezeit: ca. 5 Min. Österreich
Kurze Antwort: Die Kleinunternehmergrenze ist eine umsatzsteuerliche Regelung. Wer in einem Kalenderjahr weniger als 55.000 € Nettoumsatz erzielt, ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Einkommensteuer fällt davon unabhängig an.
Wichtiger Hinweis vor dem Lesen: Steuerliche Grenzen und Regelungen werden regelmäßig durch den Gesetzgeber angepasst. Ab 2025 gilt in Österreich eine neue, erhöhte Grenze. Bitte prüfe alle hier genannten Beträge auf bmf.gv.at oder mit deinem Steuerberater – dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmer, deren Jahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, von der Pflicht, Umsatzsteuer zu verrechnen und abzuführen. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und haben im Gegenzug auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Das bedeutet: Du verrechnest deinen Kunden den Nettobetrag – keine 20 %, keine 10 % Umsatzsteuer auf der Rechnung. Und du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst bei Einkäufen zahlst, nicht zurückfordern.

Was ist die Grenze in 2026?

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde die Kleinunternehmergrenze in Österreich von 35.000 € auf 55.000 € Nettoumsatz (ohne USt) angehoben – rückwirkend für Umsätze ab dem Veranlagungsjahr 2025. Für 2026 gilt demnach ebenfalls die Grenze von 55.000 €.

Zusätzlich gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung (§ 6a UStG), die seit 2025 grenzüberschreitende Nutzung ermöglicht. Diese hat eigene Voraussetzungen und Meldepflichten.

Prüfe den aktuellen Stand: Gesetze können sich ändern. Den verbindlichen aktuellen Wert findest du auf RIS – UStG (§ 6) oder beim BMF.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Überschreitest du im laufenden Jahr die 55.000-€-Grenze, verlierst du die Steuerbefreiung mit Wirkung ab diesem Kalenderjahr – nicht erst im Folgejahr. Du musst dann für alle Umsätze des Jahres Umsatzsteuer abführen, auch für jene vor der Überschreitung.

Es gibt jedoch eine einmalige Toleranzregelung: Bei einmaliger Überschreitung um nicht mehr als 10 % innerhalb von 5 Jahren bleibt die Befreiung noch bestehen. Diese Regelung gilt nicht dauerhaft – bei wiederholter Überschreitung entfällt sie.

Achtung: Die konkrete Auswirkung auf deine Steuerpflicht musst du mit deinem Steuerberater klären – insbesondere wenn du dich der Grenze näherst.

Kleinunternehmergrenze ≠ Einkommensteuer-Freigrenze

Ein häufiges Missverständnis: Die Kleinunternehmergrenze (55.000 €) ist eine umsatzsteuerliche Grenze. Sie hat nichts mit der Einkommensteuer-Freigrenze (Grundfreibetrag ca. 11.000 €) zu tun.

  • Du kannst Kleinunternehmer (USt-befreit) sein und trotzdem Einkommensteuer zahlen müssen.
  • Du kannst USt-pflichtig sein und trotzdem wenig oder keine Einkommensteuer zahlen.
  • Beide Steuern sind völlig unabhängig voneinander zu betrachten.

Wie hilft scantax dabei?

Im Laufenden Überblick siehst du deine Einnahmen laufend – so erkennst du frühzeitig, ob du dich der Kleinunternehmergrenze näherst. scantax differenziert bei der Belegerfassung zwischen Kleinunternehmer-Umsätzen (0 % USt) und regulären Umsätzen (10/20 %), was für die korrekte E1a-Kennzahl-Zuweisung wichtig ist.

Empfehlung: Beobachte deinen laufenden Umsatz regelmäßig. Wenn du dich der 55.000-€-Grenze näherst, besprich die Konsequenzen rechtzeitig mit deinem Steuerberater – nicht erst nach der Überschreitung.

Quellen & weiterführende Links

Disclaimer: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze können sich jederzeit ändern – bitte alle Angaben auf Aktualität prüfen. Stand: Mai 2026.