Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmer, deren Jahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, von der Pflicht, Umsatzsteuer zu verrechnen und abzuführen. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und haben im Gegenzug auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Das bedeutet: Du verrechnest deinen Kunden den Nettobetrag – keine 20 %, keine 10 % Umsatzsteuer auf der Rechnung. Und du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst bei Einkäufen zahlst, nicht zurückfordern.
Was ist die Grenze in 2026?
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde die Kleinunternehmergrenze in Österreich von 35.000 € netto auf 55.000 € brutto angehoben – gültig für Umsätze ab 1. Jänner 2025. Anders als früher wird keine fiktive Umsatzsteuer mehr herausgerechnet. Für 2026 gilt demnach ebenfalls die Grenze von 55.000 €.
Zusätzlich gibt es eine EU-weite Kleinunternehmerregelung (§ 6a UStG), die seit 2025 grenzüberschreitende Nutzung ermöglicht. Diese hat eigene Voraussetzungen und Meldepflichten.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Seit 2025 kommt es darauf an, um wie viel du die Grenze überschreitest. Voraussetzung für die Befreiung ist außerdem, dass du die 55.000 € bereits im Vorjahr nicht überschritten hast.
- Höchstens 10 % darüber (bis 60.500 €): Die Befreiung bleibt für das laufende Jahr erhalten. Ab dem Folgejahr bist du umsatzsteuerpflichtig.
- Mehr als 10 % darüber: Die Befreiung endet sofort. Umsatzsteuer fällt für den Umsatz an, mit dem die 60.500 € überschritten werden, und für alle danach. Die Umsätze davor bleiben befreit.
Die frühere Regel, nach der die Grenze einmal innerhalb von fünf Jahren um bis zu 15 % überschritten werden durfte, gibt es seit 2025 nicht mehr.
Kleinunternehmergrenze ≠ steuerfreies Einkommen
Ein häufiges Missverständnis: Die Kleinunternehmergrenze (55.000 € Umsatz) ist eine umsatzsteuerliche Grenze. Sie hat nichts mit der steuerfreien ersten Stufe des Einkommensteuertarifs zu tun (2026: die ersten 13.539 € Einkommen mit 0 %).
- Du kannst Kleinunternehmer (USt-befreit) sein und trotzdem Einkommensteuer zahlen müssen.
- Du kannst USt-pflichtig sein und trotzdem wenig oder keine Einkommensteuer zahlen.
- Beide Steuern sind völlig unabhängig voneinander zu betrachten.
Wie hilft scantax dabei?
Im Laufenden Überblick siehst du deine Einnahmen laufend – so erkennst du frühzeitig, ob du dich der Kleinunternehmergrenze näherst. scantax differenziert bei der Belegerfassung zwischen Kleinunternehmer-Umsätzen (0 % USt) und regulären Umsätzen (10/20 %), was für die korrekte E1a-Kennzahl-Zuweisung wichtig ist.